Was ist Alltagsphilosophie?

Was ist Alltagsphilosophie?

Was bedeutet es für die Themen dieser Veranstaltungsreihe?

In Filmen und Büchern und unseren privaten Gesprächen geht es oft um die zentralen Begriffe uns­eres Zusammen­lebens:

Schuld, Verantwort­ung, Gerechtigkeit, Freiheit, Vergebung. Das sind Begriffe und damit verbundene Probleme, die auch den Kern der Philosophie als Tugend des Denkens bilden.

Dass philosophische Auseinandersetzung Früch­te tragen kann, indem sie alltägliche Ein­stel­lun­gen genauer beleuchtet, wollen wir gemein­sam erarbeiten und wie man philosophisch diskutiert und argumentiert.

Entdecken Sie selbst, wo die Philosophie im Alltag überall lauert:

Rationale Entscheidungen, Intuition, Gefühle und Stimmungen, die Inter­pre­ta­tion der Wahr­nehmung, Zweifel, Glaube und Überzeugungen, Meinungen und Wünsche:

Haben Sie schon ein­mal einen Tag lang auf all dies verzichtet? Sicher nicht!

Auch Sie stellen täglich philo­sophische Überlegungen an, wie „Brauche ich einen Sinn für mein Handeln?“ oder „Darf ich das tun, ist das alles erlaubt?“

Gerechtigkeitsprinzipien

Zitat aus John Rawls (1971), Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt am Main 1975, S. 336f. (§ 46)


Erster Grundsatz
Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.
Zweiter Grundsatz
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:
(a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen.
Erste Vorrangregel (Vorrang der Freiheit)
Die Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung; demgemäß können die Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden, und zwar in folgenden Fällen: (a) eine weniger umfangreiche Freiheit muß das Gesamtsystem der Freiheiten für alle stärken;
(b) eine geringere als gleiche Freiheit muß für die davon Betroffenen annehmbar sein.
Zweite Vorrangregel (Vorrang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und Lebensstandard)
Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz ist dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit und Nutzenmaximierung lexikalisch vorgeordnet; die faire Chancengleichheit ist dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet, und zwar in folgenden Fällen:
(a) eine Chancen-Ungleichheit muß die Chancen der Benachteiligten verbessern;
(b) eine besonders hohe Sparrate muß insgesamt die Last der von ihr Betroffenen mildern.“


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